Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. Abweichende Bestimmungen, auch soweit diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Pension ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Pension in Textform zustande. Der Gast hat einen gültigen Personalausweis sämtlicher Gäste zur Legitimation vorzulegen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an mitreisende bzw, mitnutzende Gäste weiterzuleiten.

3. Vertragspartner sind die Pension und der Gast, der die Leistung der Pension in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung.

§ 3 Vertragsgegenstand, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung ändern und somit eine Diskrepanz entstehen, wird der zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung gültige Umsatzsteuersatz auf den endgültigen Preis angewandt. Dies gilt auch, wenn sich dadurch der dem Gast in der Buchung genannte endgültige Preis erhöht.

3. Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.

4. Die Pension ist berechtigt, dem Besteller unverzüglich nach Vertragsschluss den gesamten fälligen Betrag in Rechnung zu stellen. Der gesamte Rechnungsbetrag ist im voraus innerhalb der von der Pension gesetzten Zahlungsfrist zu leisten; insbesondere bei kurzfristigen Buchungen ist eine Nachfristsetzung entbehrlich. Die Zahlung kann grundsätzlich mittels allen gängigen Zahlungsmitteln erfolgen, insbesondere mit Kreditkarte, SEPA-Überweisung, PayPal und Sofort-Überweisung sowie am Kassenautomaten der Pension, wo auch im System der Zimmerschlüssel hinterlegt ist.

5. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur bei Annahme des Antrags des Gastes durch die Pension in Textform und die fristgerechte Vorauszahlung des Gastes für den Verlängerungszeitraum entsprechend vorstehendem § 3 Ziffer 4.möglich.

§ 4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit, als der Anspruch der Pension und der Gegenanspruch des Gastes auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen.

§ 5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension (No Show)

1. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt (Stornierung) vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension in Textform ausübt.

2. Im übrigen fallen bei den vom Besteller bzw. Gast vorgenommenen Stornierungen bzw. bei Rücktritt vor dem Anreisetag folgende Vergütungen an:

a) Erfolgt der Rücktritt des Gastes bzw. die Stornierung bis 14 Tage vor dem Anreisetag, werden 50 % der Gesamtkosten des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig.

b) Erfolgt der Rücktritt des Gastes bzw. die Stornierung bis 3 Tage vor dem Anreisetag, werden 80 % der Gesamtkosten des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig.

c) Erfolgt der Rücktritt des Gastes bzw. die Stornierung am Anreisetag oder ohne vorherige Benachrichtigung, werden 90 % der Gesamtkosten des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig.

d) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen, sofern die Pension für den vereinbarten Zeitraum ausgebucht ist. Es fällt außerdem ein Betrag in Höhe von 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr für die Stornierung an, welchen die Pension von dem an den Gast zu erstattenden Betrag abziehen kann.

§ 6 Rücktritt der Pension

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf seine Rechte zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte bzw. gemäß vorstehendem § 3 Ziffer 4. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die angemessene Nachfrist ist entbehrlich, sofern die Zahlung bis spätestens drei Tage vor Anreisetag nicht erfolgt ist bzw. im Fall einer kurzfristigen Buchung.

3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden, die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist, ein Verstoß gegen oben genannten § 2 Ziffer 2. Satz 1 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 7 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbaren Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 8 Weisungsrecht

1. Die Pension ist berechtigt, den Gast den Zugang zur Pension und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei Ankunft des Gastes die begründete Sorge besteht, dass der Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber dem Pensionspersonal oder anderen Gästen ausfällig verhält.

2. Die Pension ist berechtigt, einen Gast aus der Pension zu verweisen, und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er insbesondere wiederholt die Ruhe stört, andere Gäste oder das Pensionspersonal belästigt oder beleidigt.

§ 9 Haftung der Pension

1. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Person steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf höchstens bis zu 800,00 EUR.

3. Für Vermögensschäden haftet die Pension grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Pension haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Pensionsgarage oder auf einem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wir d, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer 1. Sätze 2 bis 4 entsprechend.

5. Weckaufträge werden von der Pension nicht ausgeführt.

§ 10 Haftung des Gastes

1. Der Gast haftet gegenüber der Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Darüber hinaus haftet der Gast gegenüber der Pension insbesondere für die Kosten, die durch die durch ein Fehlverhalten des Gastes verursachte Auslösung eines Rauchmelders im Pensionszimmer oder einem anderen Raum der Pension entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten des unberechtigten Feuerwehreinsatzes sowie sonstige durch die Auslösung des Fehlalarms entstandene Schäden.

§ 11 Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs per WLAN

1. Der Inhaber betreibt in seiner Pension einen Internetzugang per WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes in der Pension. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Pension und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in das System der Pension erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen in § 11 einverstanden.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per LAN oder WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.

Der Inhaber der Pension übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber der Pension behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Dem Gast allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.

2. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passworts. Das Passwort ist nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes in der Pension bestimmt. Es darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten. Der Inhaber der Pension hat jederzeit das Recht, das Passwort zu ändern.

3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Daten können möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber der Pension weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber der Pension keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Für die über das Internet per LAN und/oder WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

5. Dem Inhaber der Pension ist gestattet, ggf. aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, Nutzungsdaten protokolliert und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.

6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich herunterladen, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte nutzen, versenden oder verbreiten, den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber der Pension von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des LAN bzw. WLAN durch den Kunden und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Pension unverzüglich auf diesen Umstand hin.

§ 12 Verjährung

Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen; diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ausschließlich in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension (München).

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension (München). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

München, den 18. August 2018